Hier auf dieser Seite möchte ich nach und nach ein
Wörterbuch aufbauen, in dem ich Wörter oder Erklärungen aus dem Mineralogischen- und dem Fossilen Bereich einstelle, die man sonst nicht so häufig hört. Wenn Sie ebenfalls etwas dazu beitragen wollen, so schreiben Sie mir eine eMail - zu finden unter Kontakte. |
| Freierklärung Unter dem Wort Freierklärung versteht man folgendes: Ausgesprochen wird dieses von der Bergbehörde, durch welche der Besitzer eines Bergwerkeigentums wegen Nichtbefolgung der gesetzlichen Vorschriften seines durch die Verleihung erworbenes Rechts für verlustig erklärt wird und das Bergwerk, der Erbstollen als ins Freie gefallen erklärt wird. |